Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzer
Für deutsche Behörden fertigen von einem deutschen Gericht ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer die beglaubigte Übersetzung an; für französische Behörden ein bei einem französischen Berufungsgericht eingetragener Sachverständiger. Die Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk; über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.
Dieser Service im Überblick
Authentizität
Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk des ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers.
Dokumentenumfang
Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile, Handelsregisterunterlagen.
Zustellung
HD-Scan per E-Mail, gefolgt vom postalischen Versand des Originals per Einschreiben.
Anerkennung
Für deutsche Behörden (gerichtlich ermächtigte Übersetzer) und für französische Behörden (Sachverständige an einem französischen Berufungsgericht). Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle; Apostille auf Anfrage.
Grenzüberschreitende Anträge abgelehnt wegen einer nicht beglaubigten Übersetzung.
Das kostspieligste Problem bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen (M&A, Joint Ventures, Tochtergesellschaftsgründungen) entsteht, wenn Anträge abgelehnt werden, weil die Übersetzung von einer nicht vereidigten Generalistenagentur erstellt wurde.
Die Asiatis-Lösung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihrem Rechtsteam die Anforderungen der Zieljurisdiktion und beauftragen einen Übersetzer, der für diese Behörde befugt ist: einen gerichtlich ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer für Deutschland, einen bei einem französischen Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen für Frankreich. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.
Wichtiger Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung kann nicht durch einfaches Korrekturlesen eines „selbst übersetzten Dokuments“ entstehen. Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer muss das gesamte Ausgangsdokument übersetzen, um die Verantwortung für die Richtigkeit zu übernehmen.
Beglaubigt, beeidigt, Apostille, Legalisation: die Unterschiede
Diese vier Begriffe werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Vorgänge und werden bei unterschiedlichen Stellen erwirkt.
- Beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein dazu befugter Übersetzer mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk bescheinigt. In Deutschland sind das Übersetzer, die von der zuständigen Justizbehörde ihres Bundeslandes ermächtigt oder beeidigt wurden; in Frankreich Sachverständige, die bei einem Berufungsgericht eingetragen sind (« traduction assermentée »).
- Ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer
- Bezeichnet die Person, nicht die Übersetzung: Der Übersetzer wird ermächtigt oder beeidigt, seine Übersetzung ist beglaubigt. Der Ausdruck „beeidigte Übersetzung“ ist verbreitet, meint aber dieselbe beglaubigte Übersetzung. Ermächtigte und beeidigte Übersetzer sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz (justiz-dolmetscher.de) verzeichnet.
- Apostille
- Bescheinigung einer Behörde des Ursprungsstaats, die die Unterschrift auf einem Dokument bestätigt — für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961.
- Legalisation
- Entsprechendes Verfahren für Staaten außerhalb dieses Übereinkommens: über das Außenministerium und anschließend das Konsulat des Ziellandes.
Die endgültige Entscheidung trifft die empfangende Stelle
Ob eine Übersetzung angenommen wird, hängt vom Land, von der befassten Behörde oder dem Gericht, von der Dokumentenart, von der beglaubigenden Stelle sowie von etwaigen Apostille- oder Legalisationsanforderungen ab. Wir erstellen die Übersetzung nach den für Ihren Empfänger bekannten Anforderungen, können dessen Entscheidung aber nicht garantieren.
Was wir vor dem Angebot benötigen
- Land und Name der empfangenden Behörde, des Gerichts oder der Stelle.
- Dokumentenart und genaue Ausgangssprache.
- Seitenzahl und ein lesbarer Scan jeder Seite, einschließlich Stempeln und handschriftlichen Vermerken.
- Die Einreichungsfrist.
- Ob eine Apostille oder Legalisation verlangt wurde und auf welches Dokument sie sich beziehen muss.
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Häufige Einsatzszenarien
Grenzüberschreitende M&A & Unternehmenstransaktionen
Beglaubigte Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsbeschlüssen, Due-Diligence-Unterlagen und Handelsregisteranmeldungen für Tochtergesellschaftsgründungen im Ausland.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit & Rechtsstreitigkeiten
Gerichtsverwertbare Übersetzungen für ICC-, LCIA- oder Ad-hoc-Schiedsverfahren, Exequatur-Anträge und Vollstreckung ausländischer Urteile über Jurisdiktionsgrenzen hinweg.
Notarrecht & Erbrecht
Beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden, Testamenten, erbrechtlichen Instrumenten, Vollmachten und Eheverträgen für die grenzüberschreitende Nachlassverwaltung.
Juristische Übersetzung ohne Beglaubigung →Geistiges Eigentum & Patentanmeldungen
Beglaubigte Übersetzungen von Patentanmeldungen (PCT/EPA), Markenregistrierungen, Lizenzverträgen und IP-Streitdokumenten für multijurisdiktionale Einreichungen.
So läuft die Bestellung ab
Fünf Schritte, vom Scan Ihres Dokuments bis zum Erhalt des Originals.
- 1
Sie senden einen Scan
Jedes Dokuments, in Farbe mit 300 dpi (PDF oder JPEG), mit Zielland und Empfängerbehörde.
- 2
Prüfung und Angebot
Wir prüfen die bekannten Anforderungen dieser Behörde und senden Ihnen an Werktagen innerhalb von 60 Minuten ein Angebot.
- 3
Vollständige Übersetzung
Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer übersetzt das gesamte Dokument, einschließlich Stempel, Siegel und handschriftlicher Vermerke.
- 4
Beglaubigung
Er bescheinigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk.
- 5
Lieferung
Sie erhalten das gescannte PDF per E-Mail, anschließend das Papieroriginal per Post.
Apostille und Legalisation werden auf Wunsch koordiniert und sind nicht im Übersetzungspreis enthalten.
Beglaubigte Übersetzung online: die Bestellung Schritt für Schritt →
Die Dokumente, die wir übersetzen
Privatpersonen
- Geburtsurkunde
- Heirats- oder Scheidungsurkunde
- Zeugnis und Notenauszug
- Strafregisterauszug
- Führerschein
Unternehmen
- Kbis-Auszug und Satzung
- Versammlungsprotokolle, Vollmachten, Gesellschaftervereinbarungen
- Urteile und notarielle Urkunden
Sparen Sie Zeit: Erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einem sicheren, beschleunigten Zeitrahmen.
Abgedeckte Sprachen
Europäische und weitere Sprachen
Asiatische Sprachen
Weitere Sprachen: auf Anfrage, je nach Verfügbarkeit eines für die Sprache ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers.
Preis und Lieferzeit
Preise pro Seite mit ihren Bedingungen: keine Pauschale.
Preis
60 bis 100 € netto pro Seite, je nach Sprache, Seitenzahl des Projekts und Textdichte der einzelnen Seiten.
Lieferzeit
1 bis 3 Werktage, nach denselben Kriterien.
Ergänzende Rechtsdienstleistungen
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Wie lange dauert es?
Muss ich das Original schicken?
Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen für asiatische Sprachen an?
Beglaubigt oder beeidigt: Wo liegt der Unterschied?
Welche Unternehmensdokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung für grenzüberschreitende Transaktionen?
Können Ihre beglaubigten Übersetzungen in internationalen Schiedsverfahren verwendet werden?
Erfolgreiche grenzüberschreitende Transaktionen beginnen mit einer unanfechtbaren Beglaubigung.
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