Gerichtlich ermächtigte Übersetzer

Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzer

Für deutsche Behörden fertigen von einem deutschen Gericht ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer die beglaubigte Übersetzung an; für französische Behörden ein bei einem französischen Berufungsgericht eingetragener Sachverständiger. Die Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk; über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.

+33 1 8425 7879
Für deutsche, französische und internationale Gerichte und Behörden

Dieser Service im Überblick

Authentizität

Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk des ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers.

Dokumentenumfang

Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile, Handelsregisterunterlagen.

Zustellung

HD-Scan per E-Mail, gefolgt vom postalischen Versand des Originals per Einschreiben.

Anerkennung

Für deutsche Behörden (gerichtlich ermächtigte Übersetzer) und für französische Behörden (Sachverständige an einem französischen Berufungsgericht). Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle; Apostille auf Anfrage.

Grenzüberschreitende Anträge abgelehnt wegen einer nicht beglaubigten Übersetzung.

Das kostspieligste Problem bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen (M&A, Joint Ventures, Tochtergesellschaftsgründungen) entsteht, wenn Anträge abgelehnt werden, weil die Übersetzung von einer nicht vereidigten Generalistenagentur erstellt wurde.

Die Asiatis-Lösung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihrem Rechtsteam die Anforderungen der Zieljurisdiktion und beauftragen einen Übersetzer, der für diese Behörde befugt ist: einen gerichtlich ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer für Deutschland, einen bei einem französischen Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen für Frankreich. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.

Wichtiger Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung kann nicht durch einfaches Korrekturlesen eines „selbst übersetzten Dokuments“ entstehen. Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer muss das gesamte Ausgangsdokument übersetzen, um die Verantwortung für die Richtigkeit zu übernehmen.

Beglaubigt, beeidigt, Apostille, Legalisation: die Unterschiede

Diese vier Begriffe werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Vorgänge und werden bei unterschiedlichen Stellen erwirkt.

Beglaubigte Übersetzung
Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein dazu befugter Übersetzer mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk bescheinigt. In Deutschland sind das Übersetzer, die von der zuständigen Justizbehörde ihres Bundeslandes ermächtigt oder beeidigt wurden; in Frankreich Sachverständige, die bei einem Berufungsgericht eingetragen sind (« traduction assermentée »).
Ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer
Bezeichnet die Person, nicht die Übersetzung: Der Übersetzer wird ermächtigt oder beeidigt, seine Übersetzung ist beglaubigt. Der Ausdruck „beeidigte Übersetzung“ ist verbreitet, meint aber dieselbe beglaubigte Übersetzung. Ermächtigte und beeidigte Übersetzer sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz (justiz-dolmetscher.de) verzeichnet.
Apostille
Bescheinigung einer Behörde des Ursprungsstaats, die die Unterschrift auf einem Dokument bestätigt — für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961.
Legalisation
Entsprechendes Verfahren für Staaten außerhalb dieses Übereinkommens: über das Außenministerium und anschließend das Konsulat des Ziellandes.

Die endgültige Entscheidung trifft die empfangende Stelle

Ob eine Übersetzung angenommen wird, hängt vom Land, von der befassten Behörde oder dem Gericht, von der Dokumentenart, von der beglaubigenden Stelle sowie von etwaigen Apostille- oder Legalisationsanforderungen ab. Wir erstellen die Übersetzung nach den für Ihren Empfänger bekannten Anforderungen, können dessen Entscheidung aber nicht garantieren.

Was wir vor dem Angebot benötigen

  • Land und Name der empfangenden Behörde, des Gerichts oder der Stelle.
  • Dokumentenart und genaue Ausgangssprache.
  • Seitenzahl und ein lesbarer Scan jeder Seite, einschließlich Stempeln und handschriftlichen Vermerken.
  • Die Einreichungsfrist.
  • Ob eine Apostille oder Legalisation verlangt wurde und auf welches Dokument sie sich beziehen muss.

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Senden Sie uns Ihre gescannten Dokumente — kostenloses Express-Angebot.

Häufige Einsatzszenarien

Grenzüberschreitende M&A & Unternehmenstransaktionen

Beglaubigte Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsbeschlüssen, Due-Diligence-Unterlagen und Handelsregisteranmeldungen für Tochtergesellschaftsgründungen im Ausland.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit & Rechtsstreitigkeiten

Gerichtsverwertbare Übersetzungen für ICC-, LCIA- oder Ad-hoc-Schiedsverfahren, Exequatur-Anträge und Vollstreckung ausländischer Urteile über Jurisdiktionsgrenzen hinweg.

Notarrecht & Erbrecht

Beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden, Testamenten, erbrechtlichen Instrumenten, Vollmachten und Eheverträgen für die grenzüberschreitende Nachlassverwaltung.

Juristische Übersetzung ohne Beglaubigung →

Geistiges Eigentum & Patentanmeldungen

Beglaubigte Übersetzungen von Patentanmeldungen (PCT/EPA), Markenregistrierungen, Lizenzverträgen und IP-Streitdokumenten für multijurisdiktionale Einreichungen.

So läuft die Bestellung ab

Fünf Schritte, vom Scan Ihres Dokuments bis zum Erhalt des Originals.

  1. 1

    Sie senden einen Scan

    Jedes Dokuments, in Farbe mit 300 dpi (PDF oder JPEG), mit Zielland und Empfängerbehörde.

  2. 2

    Prüfung und Angebot

    Wir prüfen die bekannten Anforderungen dieser Behörde und senden Ihnen an Werktagen innerhalb von 60 Minuten ein Angebot.

  3. 3

    Vollständige Übersetzung

    Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer übersetzt das gesamte Dokument, einschließlich Stempel, Siegel und handschriftlicher Vermerke.

  4. 4

    Beglaubigung

    Er bescheinigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk.

  5. 5

    Lieferung

    Sie erhalten das gescannte PDF per E-Mail, anschließend das Papieroriginal per Post.

Apostille und Legalisation werden auf Wunsch koordiniert und sind nicht im Übersetzungspreis enthalten.

Beglaubigte Übersetzung online: die Bestellung Schritt für Schritt →

Die Dokumente, die wir übersetzen

Privatpersonen

Unternehmen

  • Kbis-Auszug und Satzung
  • Versammlungsprotokolle, Vollmachten, Gesellschaftervereinbarungen
  • Urteile und notarielle Urkunden

Sparen Sie Zeit: Erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einem sicheren, beschleunigten Zeitrahmen.

Abgedeckte Sprachen

Weitere Sprachen: auf Anfrage, je nach Verfügbarkeit eines für die Sprache ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers.

Preis und Lieferzeit

Preise pro Seite mit ihren Bedingungen: keine Pauschale.

Preis

60 bis 100 € netto pro Seite, je nach Sprache, Seitenzahl des Projekts und Textdichte der einzelnen Seiten.

Lieferzeit

1 bis 3 Werktage, nach denselben Kriterien.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

60 bis 100 € netto pro Seite, je nach Sprache, Seitenzahl des Projekts und Textdichte der einzelnen Seiten. Das Angebot wird anhand Ihrer Scans erstellt, an Werktagen innerhalb von 60 Minuten.

Wie lange dauert es?

In den meisten Fällen 1 bis 3 Werktage, je nach Sprache und Seitenzahl. Das gescannte PDF wird verschickt, sobald die Übersetzung beglaubigt ist, das Original folgt per Post.

Muss ich das Original schicken?

Nicht, um die Übersetzung zu beginnen: Ein vollständiger, gut lesbarer Farbscan genügt. Manche Behörden verlangen jedoch, dass die Übersetzung mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden wird. Das ist bei ihnen zu klären, und wir tun es vor dem Angebot mit Ihnen.

Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen für asiatische Sprachen an?

Ja, für Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Vietnamesisch, Thailändisch und Indonesisch, zu denselben Preis- und Lieferbedingungen. Für deutsche Behörden klären wir vor dem Angebot die Verfügbarkeit eines für die Sprache ermächtigten Übersetzers.

Beglaubigt oder beeidigt: Wo liegt der Unterschied?

Ermächtigt oder beeidigt wird der Übersetzer, beglaubigt wird seine Übersetzung: Er bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Vermerk, dass sie richtig und vollständig ist. „Beeidigte Übersetzung“ ist also eine verbreitete Bezeichnung für dieselbe beglaubigte Übersetzung. In Frankreich entspricht ihr die « traduction assermentée » eines bei einem Berufungsgericht eingetragenen Sachverständigen.

Welche Unternehmensdokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung für grenzüberschreitende Transaktionen?

Grundsätzlich alle Dokumente, die bei ausländischen Gerichten, Registern oder Notaren eingereicht werden: Gesellschaftsverträge, Vorstandsbeschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile und Handelsregisterauszüge (z. B. Kbis). Eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 kann je nach Zieljurisdiktion zusätzlich erforderlich sein.

Können Ihre beglaubigten Übersetzungen in internationalen Schiedsverfahren verwendet werden?

Darüber entscheidet das Schiedsgericht bzw. die Institution. Unsere Übersetzer für Frankreich sind als Sachverständige an französischen Berufungsgerichten eingetragen, unsere Übersetzer für Deutschland von deutschen Gerichten ermächtigt bzw. beeidigt. Klären Sie die Anforderungen des Schiedsgerichts vorab; wir tun es vor dem Angebot mit Ihnen.

Erfolgreiche grenzüberschreitende Transaktionen beginnen mit einer unanfechtbaren Beglaubigung.

Senden Sie uns Ihre Dokumente: Preis und Lieferzeit erhalten Sie vor Beginn der Arbeit.

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