Häufig gestellte Fragen
FAQ — Professionelle Übersetzung
Fristen, Preise, Qualität, Vertraulichkeit, amtliche Dokumente: sachliche Antworten auf die Fragen, die Einkaufs-, Rechts- und Marketingabteilungen vor der Vergabe eines Übersetzungsprojekts stellen.
Angebote, Preise & Fristen
Wie erhalte ich ein Übersetzungsangebot?
Senden Sie uns Ihre Dateien (alle Formate) per E-Mail oder über unser Angebotsformular. Wir analysieren Volumen, Sprachpaar und Fachlichkeit und senden Ihnen ein verbindliches, detailliertes Angebot — in der Regel innerhalb von 60 Minuten an Werktagen. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert die Übersetzung von 5.000 Wörtern?
Ein professioneller Übersetzer bearbeitet durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Wörter pro Tag, Revision inbegriffen. Für ein Dokument mit 5.000 Wörtern gilt als Richtwert: 3 bis 6 Werktage, Korrekturlesen inbegriffen. Die tatsächliche Frist hängt von Fachlichkeit, Sprachpaar und Dateiformat ab (ein layoutetes InDesign-Dokument dauert länger als eine Word-Datei).
Bieten Sie Eilübersetzungen an?
Ja. Für Ausschreibungen, Gerichtsverfahren oder bevorstehende Produkteinführungen mobilisieren wir mehrere Übersetzer parallel mit Terminologieabstimmung — die Frist wird je nach Umfang im Angebot bestätigt. Nennen Sie die Dringlichkeit bereits bei der Angebotsanfrage: Wir bestätigen Machbarkeit und Frist vor jeder Verpflichtung.
Wie werden Übersetzungspreise berechnet?
Der Preis wird pro Ausgangswort berechnet und hängt von vier Faktoren ab: Sprachpaar (asiatische und seltene Sprachen sind teurer als Englisch), Fachlichkeit des Inhalts (Recht, Medizin und Technik erfordern spezialisierte Übersetzer), gewünschte Frist und Zusatzleistungen (DTP-Layout, Beglaubigung, verstärkte Revision). Von unseren CAT-Tools erkannte Wiederholungen werden zu reduziertem Satz berechnet. Jedes Angebot ist verbindlich: keine Zusatzkosten nach Freigabe.
Qualität & Methode
Übersetzen Ihre Übersetzer in ihre Muttersprache?
Ja, ausnahmslos. Jeder Text wird einem professionellen Übersetzer anvertraut, der ausschließlich in seine Muttersprache übersetzt und auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert ist (Recht, Medizin, Technik, Marketing). Das ist die Voraussetzung für einen natürlichen, idiomatischen Zieltext.
Wie sichern Sie die Übersetzungsqualität?
Unser Prozess folgt dem TEP-Zyklus: Übersetzung durch einen spezialisierten Muttersprachler, Lektorat durch einen zweiten Linguisten, dann finales Korrekturlesen vor der Lieferung. Wir nutzen CAT-Tools (Translation Memorys und Kundenglossare), um terminologische Konsistenz über Dokumente und Projekte hinweg zu gewährleisten.
Setzen Sie KI oder maschinelle Übersetzung ein?
Nur in einem kontrollierten Rahmen. Für große Volumen mit optimiertem Budget bieten wir Post-Editing (MTPE) an: maschinelle Übersetzung in einer gesicherten Umgebung, anschließend vollständig von einem professionellen Übersetzer nach den bewährten Verfahren der ISO 18587 revidiert. Wir liefern niemals rohe Maschinenübersetzung, und sensible oder kreative Inhalte werden durchgehend von Menschen übersetzt.
Vertraulichkeit & DSGVO
Wie stellen Sie die DSGVO-Konformität sicher?
Ihre Dokumente werden auf Servern in der Europäischen Union verarbeitet, mit verschlüsselter Übertragung. Unsere Übersetzer sind durch Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden, und wir handeln als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO: Wir verarbeiten Ihre Daten nur auf Weisung und ausschließlich zum Zweck der Übersetzung.
Unterzeichnen Sie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)?
Ja. Ein NDA kann unterzeichnet werden, bevor Sie überhaupt Dokumente zur Analyse und Angebotserstellung senden. Das ist gängige Praxis bei M&A-Transaktionen, Rechtsstreitigkeiten, Patentanmeldungen und vertraulichen Produkteinführungen.
Amtliche Dokumente
Was ist der Unterschied zwischen beeidigter und beglaubigter Übersetzung?
Ermächtigt oder beeidigt wird der Übersetzer, beglaubigt wird seine Übersetzung: Er bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Vermerk, dass sie richtig und vollständig ist. „Beeidigte Übersetzung“ ist eine verbreitete Bezeichnung für dieselbe beglaubigte Übersetzung. In Deutschland ermächtigt bzw. beeidigt die zuständige Justizbehörde des Bundeslandes den Übersetzer; in Frankreich ist es ein bei einem Berufungsgericht eingetragener Sachverständiger. Je nach Empfänger wird die eine oder andere Form verlangt: Wir sagen Ihnen bereits im Angebot, welche.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille oder Legalisation?
Das hängt vom Zielland ab. Für Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens genügt in der Regel eine Apostille auf dem Dokument (oder seiner beglaubigten Übersetzung). Für andere Länder kann eine konsularische Legalisation erforderlich sein. Klären Sie die genaue Anforderung mit der empfangenden Behörde — wir passen dann den Ablauf an: beglaubigte Übersetzung allein, mit Apostille oder legalisiert.
Formate & Technik
Welche Dateiformate akzeptieren Sie?
Alle gängigen Formate: Word, Excel, PowerPoint, PDF (auch Scans), InDesign (IDML) sowie technische Lokalisierungsformate — JSON, XLIFF, YAML, .properties, .strings, SRT/VTT-Untertiteldateien. Bei layouteten Dokumenten stellt unser DTP-Studio das Originallayout in der Zielsprache wieder her, auch für nicht-lateinische Schriften (Chinesisch, Japanisch, Arabisch).
Können Sie eine Website oder Software direkt aus unseren Quelldateien übersetzen?
Ja. Wir arbeiten direkt mit Ihren Exporten (JSON, XLIFF, YAML, CSV) oder über Ihre Lokalisierungsplattform (Crowdin, Lokalise oder ein GitHub-Repository) und erhalten Variablen, Platzhalter und Tags. Ihre Entwickler erhalten sofort funktionsfähige Dateien zurück — ohne Copy-Paste.
Sprachen & Dolmetschen
Übersetzen Sie in asiatische Sprachen?
Das ist seit 2000 unsere Kernkompetenz: Chinesisch (vereinfacht und traditionell), Japanisch, Koreanisch sowie Vietnamesisch, Thai und Indonesisch. Insgesamt decken wir mehr als 150 europäische und asiatische Sprachen ab, mit muttersprachlichen Fachübersetzern.
Bieten Sie Ferndolmetschen an?
Ja. Unsere professionellen Dolmetscher arbeiten simultan oder konsekutiv über Zoom, Teams oder Telefon: Geschäftsverhandlungen, Werksaudits, Vorstandssitzungen, hybride Meetings. Keine Reiselogistik — eine einfache Einladung zu Ihrem Meeting genügt.
Eine projektspezifische Frage?
Senden Sie uns Ihre Dateien: detaillierte Antwort und verbindliches Angebot, in der Regel innerhalb von 60 Minuten an Werktagen.