Frankreich
Service-Public definiert den „traducteur agréé“ als gerichtlichen Sachverständigen, der auf den von den Cours d’appel und von der Cour de cassation aufgestellten Listen eingetragen ist; wer auf der nationalen Liste steht, erscheint auch auf der Liste bei seiner Cour d’appel. Über einen Online-Dienst lässt sich ein Eintrag prüfen. Am häufigsten übersehen wird die Formalität: Apostille und Legalisation französischer öffentlicher Urkunden laufen nicht mehr über die Generalstaatsanwaltschaften bei den Cours d’appel und nicht mehr über das Außenministerium. Erteilt werden sie durch das Notariat — die Apostille seit 1. Mai 2025, die Legalisation seit 1. September 2025.
- Service-Public — Wie finde ich einen „traducteur agréé“? (Seite geprüft am 26. Januar 2026)
- Service-Public — Suche nach einem zugelassenen Sachverständigen oder Übersetzer
- Service-Public — Legalisation oder Apostille einer von einer französischen Behörde erstellten öffentlichen Urkunde (Seite geprüft am 1. September 2025)