Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung online: so funktioniert es

Eine beglaubigte Übersetzung lässt sich vollständig aus der Ferne bestellen: Sie senden einen Scan, erhalten an Werktagen innerhalb von 60 Minuten ein Angebot, dann das beglaubigte PDF per E-Mail und das Original per Post. Rechnen Sie mit 60 bis 100 € netto pro Seite und 1 bis 3 Werktagen.

Was kostet es?

60 bis 100 € netto / Seite

Der Preis variiert je nach Sprache, Seitenzahl des Projekts und Textdichte der einzelnen Seiten. Das Angebot wird nach Prüfung Ihrer Dateien verbindlich.

Wie lange dauert es?

1 bis 3 Werktage

Je nach Sprache und Seitenzahl. Eine Apostille hat ihre eigene behördliche Bearbeitungszeit.

Kann man ein amtliches Dokument online übersetzen lassen?

Ja. Die beglaubigte Übersetzung fertigt ein von der Justiz eines Bundeslandes ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer an; er bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Vermerk, dass sie richtig und vollständig ist. Er arbeitet nach einem gut lesbaren Scan; die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als PDF und als Papieroriginal.

Wie läuft die Bestellung ab?

In fünf Schritten, vom Scan Ihres Dokuments bis zum Erhalt des Originals.

  • Sie senden einen Farbscan jedes Dokuments mit 300 dpi (PDF oder JPEG) und nennen Zielland und empfangende Behörde.
  • Wir prüfen die bekannten Anforderungen dieser Behörde und senden Ihnen an Werktagen innerhalb von 60 Minuten ein Angebot.
  • Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer übersetzt das gesamte Dokument, einschließlich Stempel, Siegel und handschriftlicher Vermerke.
  • Er bescheinigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk.
  • Sie erhalten das gescannte PDF per E-Mail, anschließend das Papieroriginal per Post.

Reicht das PDF, oder braucht die Behörde das Original?

Das entscheidet die empfangende Behörde. Manche verlangen das Papieroriginal, teils zusammen mit dem Ausgangsdokument oder einer beglaubigten Kopie: Klären Sie es vorab mit ihr, wir tun es vor dem Angebot mit Ihnen.

Beglaubigt oder beeidigt: Was ist der Unterschied?

Ermächtigt oder beeidigt wird der Übersetzer, beglaubigt wird seine Übersetzung. „Beeidigte Übersetzung“ ist eine verbreitete Bezeichnung für dieselbe beglaubigte Übersetzung.

Wie prüfe ich, ob der Übersetzer ermächtigt ist?

Ermächtigte und beeidigte Übersetzer sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz verzeichnet, die öffentlich zugänglich ist. Die Übersetzung trägt Stempel und Unterschrift des Übersetzers.

Welche Fehler kosten Zeit?

Die meisten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Scans oder Anforderungen der Behörde, die zu spät bekannt werden.

  • Nur die Vorderseite eines beidseitig bedruckten Dokuments senden
  • Das Dokument schräg fotografieren, sodass Stempel abgeschnitten werden
  • Zielland und empfangende Behörde nicht angeben
  • Die Apostille zum falschen Zeitpunkt einholen: vor oder nach der Übersetzung, je nachdem, was die Behörde verlangt

Weiterführende Seiten

Dokument übersetzen lassen?

Senden Sie uns einen Scan und nennen Sie die empfangende Behörde: Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 60 Minuten ein Angebot.

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