Vereidigte Übersetzer am Berufungsgericht

Ihre Unternehmensdokumente gerichtsverwertbar beglaubigt über alle Jurisdiktionen hinweg

Offizielle Übersetzung mit Siegel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers am Berufungsgericht, erstellt nach den Anforderungen der empfangenden Stelle.

+33 1 8425 7879
Bestimmt für französische, europäische und internationale Gerichte und Behörden

Dieser Service im Überblick

Authentizität

Offizielles Siegel, Stempel, Unterschrift des vereidigten Übersetzers und Beglaubigungsvermerk.

Dokumentenumfang

Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile, Handelsregisterunterlagen.

Zustellung

HD-Scan per E-Mail, gefolgt vom postalischen Versand des Originals per Einschreiben.

Anerkennung

Dokumente anerkannt in Frankreich und international (Apostille auf Anfrage).

Grenzüberschreitende Anträge abgelehnt wegen einer nicht beglaubigten Übersetzung.

Das kostspieligste Problem bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen (M&A, Joint Ventures, Tochtergesellschaftsgründungen) entsteht, wenn Anträge abgelehnt werden, weil die Übersetzung von einer nicht vereidigten Generalistenagentur erstellt wurde.

Die Asiatis-Lösung ist klar: Wir prüfen gemeinsam mit Ihrem Rechtsteam die Anforderungen der Zieljurisdiktion und beauftragen ausschließlich einen Übersetzer, der auf der offiziellen Expertenliste des Berufungsgerichts eingetragen ist. Ihr Antrag wird bei der ersten Einreichung akzeptiert, ohne kostspielige Verzögerungen.

Wichtiger Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung kann nicht durch einfaches Korrekturlesen eines "selbst übersetzten Dokuments" erstellt werden. Der vereidigte Übersetzer muss das gesamte Quelldokument übersetzen, um seine berufliche und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.

Beeidigt, beglaubigt, Apostille, Legalisation: die Unterschiede

Diese vier Begriffe werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Vorgänge und werden bei unterschiedlichen Stellen erwirkt.

Beeidigte Übersetzung
Übersetzung durch einen bei einem französischen Berufungsgericht als Sachverständigen eingetragenen Übersetzer, versehen mit Stempel, Unterschrift und Konformitätsvermerk.
Beglaubigte Übersetzung
Im Ausland gebräuchlicher Oberbegriff. Je nach Land bezeichnet er eine Übersetzung mit einer Erklärung des Übersetzers oder der Agentur, ohne Mitwirkung einer Justizbehörde.
Apostille
Bescheinigung einer Behörde des Ursprungsstaats, die die Unterschrift auf einem Dokument bestätigt — für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961.
Legalisation
Entsprechendes Verfahren für Staaten außerhalb dieses Übereinkommens: über das Außenministerium und anschließend das Konsulat des Ziellandes.

Die endgültige Entscheidung trifft die empfangende Stelle

Ob eine Übersetzung angenommen wird, hängt vom Land, von der befassten Behörde oder dem Gericht, von der Dokumentenart, von der beglaubigenden Stelle sowie von etwaigen Apostille- oder Legalisationsanforderungen ab. Wir erstellen die Übersetzung nach den für Ihren Empfänger bekannten Anforderungen, können dessen Entscheidung aber nicht garantieren.

Was wir vor dem Angebot benötigen

  • Land und Name der empfangenden Behörde, des Gerichts oder der Stelle.
  • Dokumentenart und genaue Ausgangssprache.
  • Seitenzahl und ein lesbarer Scan jeder Seite, einschließlich Stempeln und handschriftlichen Vermerken.
  • Die Einreichungsfrist.
  • Ob eine Apostille oder Legalisation verlangt wurde und auf welches Dokument sie sich beziehen muss.

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Häufige Einsatzszenarien

Grenzüberschreitende M&A & Unternehmenstransaktionen

Beglaubigte Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsbeschlüssen, Due-Diligence-Unterlagen und Handelsregisteranmeldungen für Tochtergesellschaftsgründungen im Ausland.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit & Rechtsstreitigkeiten

Gerichtsverwertbare Übersetzungen für ICC-, LCIA- oder Ad-hoc-Schiedsverfahren, Exequatur-Anträge und Vollstreckung ausländischer Urteile über Jurisdiktionsgrenzen hinweg.

Notarrecht & Erbrecht

Beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden, Testamenten, erbrechtlichen Instrumenten, Vollmachten und Eheverträgen für die grenzüberschreitende Nachlassverwaltung.

Juristische Übersetzung ohne Beglaubigung →

Geistiges Eigentum & Patentanmeldungen

Beglaubigte Übersetzungen von Patentanmeldungen (PCT/EPA), Markenregistrierungen, Lizenzverträgen und IP-Streitdokumenten für multijurisdiktionale Einreichungen.

Ein sicherer End-to-End-Prozess

Ihre offiziellen Dokumente durchlaufen eine nachverfolgbare und strenge Verwahrungskette.

1

Jurisdiktionsanalyse

Prüfung der Beglaubigungsanforderungen basierend auf dem Zielland und der Zielinstitution.

2

Offizielle Übersetzung

Vollständige Übersetzung jedes Siegels, Logos und jeder Unterschrift des Originaldokuments.

3

Beglaubigung

Der Übersetzer bringt seinen persönlichen Stempel mit dem Vermerk "Sachverständiger am Berufungsgericht" an.

Versand

Schnelle Zustellung des HD-Scans, gefolgt von postalischem Versand per Einschreiben mit Sendungsverfolgung.

Sparen Sie Zeit: Erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einem sicheren, beschleunigten Zeitrahmen.

Häufige beglaubigte Sprachkombinationen

Gebührenstruktur Beglaubigte Übersetzung

Ein Festpreis ohne versteckte Kosten, berechnet pro Seite oder pro Wort je nach Vorgang.

Kurzdokumente

1–2 Standardseiten (Handelsregisterauszüge, Vollmachten, notarielle Auszüge).

Festpreis pro Seite

Umfangreiche Dokumente

Mehrseitige Verträge, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsprotokolle mit umfangreichen Anlagen.

Angebot pro Wort
24H / 48H

Eilauftrag Unternehmen

Garantierte Scan-Zustellung umfangreicher Dokumentenpakete unter engen Fristen, die von Anwälten oder Notaren gesetzt werden.

Prioritätsangebot

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmensdokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung für grenzüberschreitende Transaktionen?

Grundsätzlich alle Dokumente, die bei ausländischen Gerichten, Registern oder Notaren eingereicht werden: Gesellschaftsverträge, Vorstandsbeschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile und Handelsregisterauszüge (z. B. Kbis). Eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 kann je nach Zieljurisdiktion zusätzlich erforderlich sein.

Wie gehen Sie mit Apostille- und Beglaubigungsanforderungen in verschiedenen Jurisdiktionen um?

Wir beraten Ihr Rechtsteam zu den spezifischen Authentifizierungsanforderungen des Ziellandes. Wir stehen in Kontakt mit dem zuständigen Berufungsgerichtsregister und koordinieren bei Bedarf den Apostille-Prozess, damit Ihre Dokumente bei der ersten Einreichung die Akzeptanzkriterien erfüllen.

Wie lang ist die typische Bearbeitungszeit für ein dringendes M&A-Dokumentenpaket?

Die Standardbearbeitungszeit beträgt 2–3 Werktage für typische Unternehmensdokumente. Ein Express-Service (24–48 Stunden) ist auf Anfrage verfügbar. Die beglaubigte Digitalkopie (HD-Scan mit Siegel) wird per E-Mail gesendet, gefolgt vom beglaubigten Original per Einschreiben.

Können Ihre beglaubigten Übersetzungen in internationalen Schiedsverfahren verwendet werden?

Ja. Unsere vereidigten Übersetzer sind eingetragene Sachverständige an französischen Berufungsgerichten. Ihre beglaubigten Übersetzungen sind vor französischen Gerichten verwertbar und werden von internationalen Schiedsinstitutionen (ICC, LCIA, SCC) sowie ausländischen Gerichten im Rahmen von Exequatur-Verfahren weitgehend anerkannt.

Erfolgreiche grenzüberschreitende Transaktionen beginnen mit einer unanfechtbaren Beglaubigung.

Schließen Sie sich Hunderten von Kanzleien und Rechtsabteilungen an, die ihre internationalen Einreichungen mit Asiatis abgesichert haben.

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