Ihre Unternehmensdokumente gerichtsverwertbar beglaubigt über alle Jurisdiktionen hinweg
Offizielle Übersetzung mit Siegel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers am Berufungsgericht, erstellt nach den Anforderungen der empfangenden Stelle.
Dieser Service im Überblick
Authentizität
Offizielles Siegel, Stempel, Unterschrift des vereidigten Übersetzers und Beglaubigungsvermerk.
Dokumentenumfang
Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Gerichtsurteile, Handelsregisterunterlagen.
Zustellung
HD-Scan per E-Mail, gefolgt vom postalischen Versand des Originals per Einschreiben.
Anerkennung
Dokumente anerkannt in Frankreich und international (Apostille auf Anfrage).
Grenzüberschreitende Anträge abgelehnt wegen einer nicht beglaubigten Übersetzung.
Das kostspieligste Problem bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen (M&A, Joint Ventures, Tochtergesellschaftsgründungen) entsteht, wenn Anträge abgelehnt werden, weil die Übersetzung von einer nicht vereidigten Generalistenagentur erstellt wurde.
Die Asiatis-Lösung ist klar: Wir prüfen gemeinsam mit Ihrem Rechtsteam die Anforderungen der Zieljurisdiktion und beauftragen ausschließlich einen Übersetzer, der auf der offiziellen Expertenliste des Berufungsgerichts eingetragen ist. Ihr Antrag wird bei der ersten Einreichung akzeptiert, ohne kostspielige Verzögerungen.
Wichtiger Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung kann nicht durch einfaches Korrekturlesen eines "selbst übersetzten Dokuments" erstellt werden. Der vereidigte Übersetzer muss das gesamte Quelldokument übersetzen, um seine berufliche und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.
Beeidigt, beglaubigt, Apostille, Legalisation: die Unterschiede
Diese vier Begriffe werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Vorgänge und werden bei unterschiedlichen Stellen erwirkt.
- Beeidigte Übersetzung
- Übersetzung durch einen bei einem französischen Berufungsgericht als Sachverständigen eingetragenen Übersetzer, versehen mit Stempel, Unterschrift und Konformitätsvermerk.
- Beglaubigte Übersetzung
- Im Ausland gebräuchlicher Oberbegriff. Je nach Land bezeichnet er eine Übersetzung mit einer Erklärung des Übersetzers oder der Agentur, ohne Mitwirkung einer Justizbehörde.
- Apostille
- Bescheinigung einer Behörde des Ursprungsstaats, die die Unterschrift auf einem Dokument bestätigt — für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961.
- Legalisation
- Entsprechendes Verfahren für Staaten außerhalb dieses Übereinkommens: über das Außenministerium und anschließend das Konsulat des Ziellandes.
Die endgültige Entscheidung trifft die empfangende Stelle
Ob eine Übersetzung angenommen wird, hängt vom Land, von der befassten Behörde oder dem Gericht, von der Dokumentenart, von der beglaubigenden Stelle sowie von etwaigen Apostille- oder Legalisationsanforderungen ab. Wir erstellen die Übersetzung nach den für Ihren Empfänger bekannten Anforderungen, können dessen Entscheidung aber nicht garantieren.
Was wir vor dem Angebot benötigen
- Land und Name der empfangenden Behörde, des Gerichts oder der Stelle.
- Dokumentenart und genaue Ausgangssprache.
- Seitenzahl und ein lesbarer Scan jeder Seite, einschließlich Stempeln und handschriftlichen Vermerken.
- Die Einreichungsfrist.
- Ob eine Apostille oder Legalisation verlangt wurde und auf welches Dokument sie sich beziehen muss.
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Häufige Einsatzszenarien
Grenzüberschreitende M&A & Unternehmenstransaktionen
Beglaubigte Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsbeschlüssen, Due-Diligence-Unterlagen und Handelsregisteranmeldungen für Tochtergesellschaftsgründungen im Ausland.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit & Rechtsstreitigkeiten
Gerichtsverwertbare Übersetzungen für ICC-, LCIA- oder Ad-hoc-Schiedsverfahren, Exequatur-Anträge und Vollstreckung ausländischer Urteile über Jurisdiktionsgrenzen hinweg.
Notarrecht & Erbrecht
Beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden, Testamenten, erbrechtlichen Instrumenten, Vollmachten und Eheverträgen für die grenzüberschreitende Nachlassverwaltung.
Juristische Übersetzung ohne Beglaubigung →Geistiges Eigentum & Patentanmeldungen
Beglaubigte Übersetzungen von Patentanmeldungen (PCT/EPA), Markenregistrierungen, Lizenzverträgen und IP-Streitdokumenten für multijurisdiktionale Einreichungen.
Ein sicherer End-to-End-Prozess
Ihre offiziellen Dokumente durchlaufen eine nachverfolgbare und strenge Verwahrungskette.
Jurisdiktionsanalyse
Prüfung der Beglaubigungsanforderungen basierend auf dem Zielland und der Zielinstitution.
Offizielle Übersetzung
Vollständige Übersetzung jedes Siegels, Logos und jeder Unterschrift des Originaldokuments.
Beglaubigung
Der Übersetzer bringt seinen persönlichen Stempel mit dem Vermerk "Sachverständiger am Berufungsgericht" an.
Versand
Schnelle Zustellung des HD-Scans, gefolgt von postalischem Versand per Einschreiben mit Sendungsverfolgung.
Sparen Sie Zeit: Erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einem sicheren, beschleunigten Zeitrahmen.
Gebührenstruktur Beglaubigte Übersetzung
Ein Festpreis ohne versteckte Kosten, berechnet pro Seite oder pro Wort je nach Vorgang.
Kurzdokumente
1–2 Standardseiten (Handelsregisterauszüge, Vollmachten, notarielle Auszüge).
Umfangreiche Dokumente
Mehrseitige Verträge, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstandsprotokolle mit umfangreichen Anlagen.
Eilauftrag Unternehmen
Garantierte Scan-Zustellung umfangreicher Dokumentenpakete unter engen Fristen, die von Anwälten oder Notaren gesetzt werden.
Ergänzende Rechtsdienstleistungen
Häufig gestellte Fragen
Welche Unternehmensdokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung für grenzüberschreitende Transaktionen?
Wie gehen Sie mit Apostille- und Beglaubigungsanforderungen in verschiedenen Jurisdiktionen um?
Wie lang ist die typische Bearbeitungszeit für ein dringendes M&A-Dokumentenpaket?
Können Ihre beglaubigten Übersetzungen in internationalen Schiedsverfahren verwendet werden?
Erfolgreiche grenzüberschreitende Transaktionen beginnen mit einer unanfechtbaren Beglaubigung.
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